Grundförderung, Boni und was sich beim Heizungstausch geändert hat – verständlich erklärt.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet beim Heizungstausch auf eine Wärmepumpe eine aus mehreren Bausteinen zusammengesetzte Förderung. Welcher Satz für Sie gilt, hängt von Ihrer Situation ab – drei wesentliche Faktoren spielen eine Rolle: die Art der Wärmepumpe, ob Sie von einer alten Fossilheizung wechseln und Ihr Haushaltseinkommen.
Grundförderung – gilt für alle förderfähigen Heizsysteme beim Austausch einer fossilen Heizung.
Klimageschwindigkeits-Bonus – ein Aufschlag für alle, die ihre funktionierende Gas- oder Ölheizung aktiv und früher als nötig ersetzen. Die Idee: wer handelt, bevor er muss, bekommt mehr.
Einkommens-Bonus – ein weiterer Aufschlag für selbstnutzende Eigentümer mit geringerem Haushaltseinkommen. Wer darunter fällt, profitiert von einer deutlich höheren Gesamtförderung.
Alle drei Bausteine können kombiniert werden – so ergibt sich Ihr persönlicher Gesamtzuschuss.
Die Förderung ist kein Pauschalrabatt, sondern hängt an Ihrer ganz konkreten Situation: Wer von einer alten Ölheizung wechselt, wer in einem selbstgenutzten Eigenheim wohnt, wer innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt – all das beeinflusst, was Sie am Ende erstattet bekommen. Pauschale Versprechen helfen hier nicht.
Außerdem: Der Antrag muss gestellt sein, bevor der Vertrag mit dem Fachbetrieb unterschrieben wird. Wer das versäumt, bekommt keine Förderung – auch wenn die Anlage förderfähig gewesen wäre.
Förderprogramme werden regelmäßig angepasst. In der Vergangenheit wurden Sätze gesenkt, Einkommensgrenzen verändert und Bedingungen nachgeschärft. Wer heute handelt, sichert sich die aktuellen Konditionen – eine Garantie für die Zukunft gibt es nicht.
Wir prüfen für jedes Projekt, welche Förderung zum Zeitpunkt des Auftrags tatsächlich möglich ist. Das heißt konkret:
Wenn Sie eine Wärmepumpe in Betracht ziehen, ist das Gespräch mit uns der erste Schritt – nicht der letzte. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.