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Steuern & Recht 20. Mai 2026 6 Min. Lesezeit

0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik — was Sie wissen müssen.

Seit Januar 2023 gilt für Photovoltaik-Anlagen ein Mehrwertsteuersatz von 0 % — eine der wirkungsvollsten Förderungen überhaupt. Wer 2026 eine Anlage installiert, spart bei einer typischen 10-kWp-Anlage rund 4.200 € allein durch die Steuerersparnis. Wir erklären, wie die Regelung funktioniert, wer profitiert und worauf Sie achten müssen.

Was bedeutet 0 % Mehrwertsteuer in der Praxis?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 % (geregelt in § 12 Absatz 3 UStG). Die Regelung gilt unbefristet — auch 2026 unverändert. Ohne diese Steuerersparnis würden Sie 19 % auf die gesamte Anlage zahlen. Bei einer typischen 10-kWp-Anlage mit Speicher (ca. 22.000 € netto) sind das rund 4.200 € Ersparnis, die direkt auf der Rechnung sichtbar werden.

Wichtig: Sie zahlen die Anlage zum Nettopreis — eine Erstattung beim Finanzamt brauchen Sie nicht zu beantragen. Der Steuersatz wird auf der Rechnung mit 0 % ausgewiesen.

Wer profitiert von der Regelung?

  • Eigenheimbesitzer mit Photovoltaikanlagen bis 30 kWp
  • Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern (30 kWp pro Wohneinheit)
  • Eigentümer von Anlagen auf Garagen, Carports und Nebengebäuden in unmittelbarer Nähe des Wohngebäudes
  • Balkonkraftwerk-Betreiber (steckerfertige Mini-Solaranlagen)

Größere Anlagen über 30 kWp (z. B. Gewerbeanlagen) fallen nicht unter die Regelung — hier gilt weiterhin der reguläre Mehrwertsteuersatz. Allerdings können gewerbliche Betreiber die Vorsteuer geltend machen.

Was ist alles begünstigt?

Der Nullsteuersatz gilt nicht nur für die Solarmodule selbst, sondern für die komplette Anlage:

  • Solarmodule jeder Art (monokristallin, polykristallin, bifazial)
  • Wechselrichter (inkl. Hybrid-Wechselrichter und Batteriewechselrichter)
  • Batteriespeicher und Stromspeicher
  • Montagesysteme (Unterkonstruktion, Schienen, Befestigungsmaterial)
  • Verkabelung, Stecker, Sicherungen
  • Smart-Meter und Energie-Management-Systeme
  • Die Montage- und Installationsarbeiten selbst

Auch Erweiterungen einer bestehenden Anlage (zusätzliche Module, Nachrüstung eines Speichers) sind begünstigt — solange die Gesamtleistung 30 kWp pro Wohneinheit nicht überschreitet.

Was ist NICHT begünstigt?

  • Reine Dachsanierung ohne PV-Bezug — hier gilt 19 %
  • Wallbox — die wird separat behandelt (allerdings mit eigenen Förderoptionen)
  • Mietmodelle (z. B. von Großanbietern) — hier wird keine Anlage geliefert, sondern Strom gemietet, daher gilt der reguläre Steuersatz
  • Ersatzteile nach Garantieablauf, wenn sie nicht im Rahmen einer Erweiterung verbaut werden
Praxistipp: Achten Sie beim Angebot darauf, dass der Anbieter die Anlage direkt mit 0 % MwSt. ausweist. Sollte ein Anbieter Ihnen 19 % berechnen und behaupten, das sei „später zurückzuholen" — das stimmt nicht. Der Nullsteuersatz wird automatisch und sofort angewendet.

Rechenbeispiel: 10 kWp mit Speicher

Vor 2023 hätte eine typische 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher inklusive Montage ungefähr so ausgesehen:

  • Netto-Anlagenpreis: 22.000 €
  • + 19 % Mehrwertsteuer: 4.180 €
  • Gesamtpreis brutto: 26.180 €

Seit 2023 zahlen Sie:

  • Anlagenpreis: 22.000 €
  • Mehrwertsteuer: 0 €
  • Gesamtpreis: 22.000 €

Sie sparen also direkt rund 4.200 € — Geld, das sonst an den Fiskus geflossen wäre. Bei einer 8-kWp-Anlage ohne Speicher sind es immer noch etwa 2.300 €.

Zusätzliche steuerliche Vorteile

Die 0-%-MwSt-Regelung ist nur einer von mehreren Steuervorteilen. Für private PV-Anlagen bis 30 kWp gilt zusätzlich:

  • Einkommensteuerfrei — Erlöse aus Einspeisung müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden
  • Keine Gewerbesteuer — keine Gewerbeanmeldung erforderlich
  • Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung — Sie sind als Kleinunternehmer befreit

In dieser Kombination ist die PV-Anlage eines der steuerlich attraktivsten Investitionsgüter in Deutschland.

Wie lange gilt die Regelung noch?

Die 0-%-Mehrwertsteuer ist gesetzlich nicht befristet. Sie wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 eingeführt und gilt unbefristet — das heißt: solange das Gesetz nicht geändert wird, bleibt sie bestehen.

Es gibt jedoch Stimmen aus der Politik, die für 2027 eine Evaluierung anregen. Sollte sich der politische Wille ändern, könnte die Regelung in Zukunft angepasst werden. Wer eine Anlage plant, sollte deshalb nicht ewig zögern — die aktuelle Sicherheit ist hoch.

Fazit: Jetzt installieren lohnt sich finanziell besonders

Die Kombination aus 0 % MwSt., Einkommensteuerfreiheit und gefallenen Komponentenpreisen macht 2026 zu einem der wirtschaftlich attraktivsten Jahre für eine PV-Investition. Wer mit dem Gedanken spielt, sollte den Schritt jetzt gehen — die Rahmenbedingungen sind so gut wie nie zuvor.

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